Allgemeine Geschäftsbedingungen

fRAMe Optics OG – Stand 01.12.2021

1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend „AGB“) der fRAMe Optics OG (nachfolgend „Verkäuferin“) gelten für alle Verträge über die Herstellung, Lieferung und Reparatur sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, und optischer Handelsware, die ein Verbraucher oder ein Unternehmer (nachfolgend gemeinsam „Kunde“) mit dem Verkäufer abschließt. Die Einbeziehung von anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie etwa eigenen Bedingungen des Kunden, wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, es wird mit dem Kunden individuell vereinbart.

1.2 Der Begriff des Verbrauchers im Sinne dieser AGB richtet sich nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (nachfolgend „KSchG“) und umfasst jede natürliche Person, für die das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

1.3. Der Unternehmerbegriff im Sinne dieser AGB richtet sich ebenfalls nach dem KSchG und umfasst eine natürliche oder juristische Person bzw. eine rechtsfähige Personengesellschaft, für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

1.4. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, den Inhalt der AGB gelesen zu haben und diese dem Geschäft zugrunde zu legen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1. Bei notwendiger Anfertigung von optischen Gläsern gilt der Kaufvertrag mit Auftragserteilung durch den Kunden und Annahme durch die Verkäuferin als wirksam zustande gekommen.

2.2. Ist keine individuelle Anfertigung von optischen Gläsern notwendig, so kommt der Kaufvertrag mit Zahlung des Gesamtbetrags durch den Kunden und Übergabe der gekauften Ware durch die Verkäuferin wirksam zustande.

2.3. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Gesamtpreise, welche die gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten, sofern von der Verkäuferin nichts Gegenteiliges angegeben wird.

2.4. Serviceleistungen werden von der Verkäuferin nach Zeit und Materialaufwand berechnet.

2.5. Werden von der Verkäuferin gelegte Kostenvoranschläge durch berechtigte Dritte (beispielsweise Krankenkassen) gekürzt, so sind unabhängig davon die von der Verkäuferin festgestellten Preise für den Kunden verbindlich. Kürzungen von berechtigter dritter Seite, insbesondere von Krankenkassen, gehen daher ausdrücklich zu Lasten des Kunden.

2.6. Mit Übergabe eines Berechtigungsscheins bzw. einer ärztlichen Verordnung, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Verkäuferin die Kassensätze liquidiert.

2.7. Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

2.8. Bei Barzahlung erfolgt die Übergabe der Ware Zug um Zug. Wurde gemäß Punkt 2.1. eine Anfertigung von optischen Gläsern vom Kunden in Auftrag gegeben, behält sich die Verkäuferin das Recht vor, die Zahlung von bis zu 50% des Gesamtbetrages bereits am Tag der Auftragserteilung zu verrechnen, wobei der Restbetrag bei Abholung der Ware fällig ist.

2.9. Bei Bezahlung auf Rechnung sind die offenen Rechnungsbeträge umgehend nach Rechnungsausstellung in einer Gesamtsumme zahlbar binnen 14 Tagen. Die Zahlung gilt erst dann schuldbefreiend geleistet, sobald die Verkäuferin oder ein von ihr beauftragter bzw. ermächtigter Dritter verlustfrei und vollständig über den geschuldeten Betrag verfügen kann.

2.10. Bei der Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg. Die hierfür geltenden Nutzungsbedingungen sind für den Kunden einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.

2.11. Eine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der Verkäuferin durch den Kunden ist nur mit von der Verkäuferin unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

3. LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN

3.1. Wird die Ware ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden an eine von diesem genannte Adresse versendet, so geht die Gefahr mit der Absendung der Ware auf den Kunden über.

3.2. Die Kosten des Versands werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.3. Die Verkäuferin behält sich vor, den Liefertermin aus welchen Gründen auch immer, um bis zu 14 Tage zu überschreiten.

4. EIGENTUMSVORBEHALT

4.1. Die Verkäuferin behält bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen das Eigentum an der gelieferten Ware.

5. GEWÄHRLEISTUNG

5.1. Bei Mangelhaftigkeit der vom Kunden gekauften Ware kommen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften zur Anwendung, wonach die Gewährleistungsfrist für unbewegliche Sachen 2 Jahre ab Übergabe der Ware beträgt. Offenkundige Mängel müssen sofort vom Kunden gerügt werden, andernfalls der Gewährleistungsanspruch des Kunden verfällt.

5.2. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung seitens des Kunden verursacht wurden.

5.3. Bei Sehhilfen, die nach Angaben Dritter (beispielsweise von Augenärzten oder vom Kunden selbst) angefertigt werden, erstreckt sich die Gewährleistung ausschließlich auf die vertragsmäßige Herstellung der Sehhilfe selbst sowie deren Anpassung. Für die Refraktion und die Verträglichkeit der Sehhilfe wird von der Verkäuferin keine Gewähr übernommen, sofern der Kunde trotz Hinweises der Verkäuferin auf etwaige fehlerhafte Angaben von dritter Seite die Anfertigung nach diesen Angaben wünscht.

5.4. Für Reparaturleistungen und andere Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate nach Übergabe der reparierten Ware an den Kunden. Ein Anspruch auf Gewährleistung liegt nur dann vor, wenn der Kunde offensichtliche Mängel sofort nach Übergabe rügt.

6. REPARATUREN

6.1. Von dem Kunden abgegebene Reparaturware wird bis zu sechs Monate nach dem im System vermerkten Annahmedatum von der Verkäuferin unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Termins ist die Verkäuferin berechtigt, die vom Kunden abgegebene Ware, nach einmaliger Mahnung durch einen eingeschriebenen Brief an die vom Kunden bekanntgegebene Adresse und damit verbunden einer Fristerstreckung von einem Monat zur Abholung, anderweitig zu verwerten.

6.2. Die Verkäuferin behält sich daneben das Recht vor, zu diesem Zeitpunkt offen ausständige Forderungen an ein Inkassobüro zur Eintreibung des Forderungsbetrags weiterzuleiten.

7. HAFTUNG

7.1. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verkäuferin ist insoweit ausgeschlossen, als dass die Verkäuferin nicht wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit (auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften in Anspruch genommen werden kann und es sich nicht um eine wesentliche Vertragspflicht handelt und ein Fall des qualifizierten Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.

7.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden auf den einfachen Wert der von der Verkäuferin zu erbringenden Leistung und auf vorhersehbare Schäden, begrenzt.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Kommt das Rechtsgeschäft mit einem Kunden als Verbraucher im Sinne Punkt 1.2. zustande, so gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien das Recht des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unter ausdrücklichem Ausschluss von UN-Kaufrecht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Wohnsitz des Kunden vereinbart.

8.2. Kommt das Rechtsgeschäft mit einem Kunden als Unternehmer im Sinne Punkt 1.3. zustande, so gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien das Recht des Staates, in welchem die Verkäuferin ihren Geschäftssitz hat, unter ausdrücklichem Ausschluss von UN-Kaufrecht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der Verkäuferin vereinbart.

8.3. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Die Verkäuferin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet.